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Brandschutzvorschriften für Villen aus Leichtstahl
1 Feuer
Zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Vorschrift muss die Brandschutzkonstruktion von niedrigen kaltgeformten Stahlwohngebäuden (Leichtstahlvillen) auch den einschlägigen Bestimmungen der aktuellen nationalen Norm „Brandschutzvorschrift für die Gebäudekonstruktion“ GB50016 entsprechen.
2 Die folgenden Teile in der Leichtstahl-Villa-Konstruktion müssen durch nicht brennbare Körperwände und Bodenschrauben mit einer Feuerwiderstandsgrenze von mindestens 1,00 h von anderen Teilen getrennt sein (zwingende Anforderungen):
Stromverteilungsraum, Heizraum, Autowerkstatt.
Datenbank (Raum), Archiv (Raum), Lagerraum.
3. Gemeinschaftsküche.
3.1 Bei motorbetriebenen Garagen, die an kaltgeformte Stahlhäuser (Leichtstahlvillen) angebaut sind und nur von diesen genutzt werden dürfen, müssen die mit den Wohnbereichen verbundenen Türen Brandschutztüren der Klasse B sein und es dürfen sich im Abstand von 100 mm zwischen der Garagentrennwand und dem Boden keine Öffnungen befinden.
3.2 Tür- und Fensteröffnungen auf beiden Seiten der Wände zwischen den Wohneinheiten müssen horizontal mindestens 1,0 m voneinander entfernt sein.
3.3 Bei kaltgeformten dünnwandigen Stahlgebäuden (Leichtstahlvillen) mit unterschiedlichen Höhen sollte der Mindestabstand zwischen dem Oberlicht im unteren Dachbereich und den Tür- und Fensteröffnungen an der Außenwand des höheren Dachbereichs mindestens 4,0 m betragen. Der Abstand ist nicht beschränkt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Der untere Teil ist mit einer automatischen Sprinkleranlage oder einem festen Brandschutzfenster der Klasse B mit Oberlicht ausgestattet.
3.4 Die Tür an der Außenwand des höheren Teils ist eine Brandschutztür der Klasse B, die im Brandfall automatisch geschlossen werden kann. In den Fenstern und Öffnungen sind feste Brandschutzfenster der Klasse B angeordnet.
3.5 Die vertikalen Abluftrohre in Badezimmern, Toiletten und Küchen müssen rückflusssicher sein oder an den Abzweigrohren müssen feuerfeste Ventile installiert sein. Am Abzweig, der das Küchenabluftrohr mit dem vertikalen Abluftrohr verbindet, sollte ein Feuerventil mit einer Betriebstemperatur von 150 °C angebracht werden.
3.6 Wenn Rohrleitungen in einem Gebäude durch die Wände zwischen Bodenplatten und Wohneinheiten sowie Haushaltswänden verlaufen, müssen feuerhemmende Materialien verwendet werden, um die Lücken dicht zu füllen. Wenn der Kronendurchgang schwer brennbar oder aus brennbaren Platten besteht, müssen auf beiden Seiten des Perforationsteils Feuerwiderstandsmaßnahmen ergriffen werden.
3.7 In niedrigen, kaltgeformten, dünnwandigen Stahlwohnhäusern (Leichtstahlvillen) kann ein Feueralarmgerät installiert werden.
Die Anweisungen in diesem Kapitel lauten wie folgt:
1 Dieser Artikel legt den Geltungsbereich der Brandschutzplanung dieser Norm fest und verdeutlicht den Zusammenhang zwischen dieser Norm und der geltenden nationalen Norm „Brandschutzordnung für die Gebäudeplanung“ GB50016. Kaltgeformte dünnwandige Stahlgebäude (Leichtbauvillen) weisen ihre eigenen strukturellen Merkmale auf, daher sind die Bestimmungen dieses Kapitels bei der Brandschutzplanung von Gebäuden zu berücksichtigen. Für nicht in diesem Kapitel genannte Aspekte wie Feuerwiderstandsklasse, Brandschutzabstand, sichere Evakuierung, Brandschutzeinrichtungen usw. muss die Planung den einschlägigen Bestimmungen der geltenden nationalen Norm „Brandschutzordnung für die Gebäudeplanung“ GB50016 entsprechen.
2, 3 Dieser Artikel regelt die Brandschutztrennung zwischen explosionsgefährdeten Bereichen von Wohngebäuden aus kaltgeformtem Stahl (Leichtbauvillen) und anderen Gebäudeteilen. Bei Nutzung von offenen Türen und Fenstern sind entsprechende Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Um das Austreten von Kraftstoffdämpfen aus der Garage in den Wohnbereich zu verhindern, dürfen sich in der Trennwand im Umkreis von 100 mm vom Garagenboden keine Öffnungen befinden. Bei mehreren Fahrzeugen oder nicht ausschließlich für Wohnzwecke genutzten Garagen muss die Brandschutzplanung den Bestimmungen der GB50067 „Brandschutzvorschriften für Garagen, Reparaturwerkstätten und Parkplätze“ entsprechen.
4 Um bei einem Brand in einer Leichtstahlvilla die Beeinträchtigung benachbarter Wohneinheiten durch Brandrauch zu verhindern, wird in diesem Artikel der horizontale Abstand zwischen den nächstgelegenen Fensterkanten auf beiden Seiten der Wand zwischen den Wohneinheiten festgelegt. Darüber hinaus sollten die Wände zwischen den Wohneinheiten bis zur Unterkante der Dachplatten gebaut werden, damit die Trennwand tatsächlich als Brandschutzwand dienen kann, um das Feuer in einer Einheit einzudämmen, eine Ausbreitung zu verhindern und Verluste zu reduzieren. In Wohneinheiten sollte die Wand zwischen den Einheiten frei von Tür- und Fensteröffnungen sein, um eine feuerfeste Trennung zu gewährleisten. Wenn die Feuerwiderstandsgrenze der Dachplatte die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, sollten Maßnahmen wie der Ausbau von Trennwänden aus dem Dach in Betracht gezogen werden, um die Ausbreitung von Feuer zwischen den Einheiten zu verhindern.
5 Der Zweck dieses Artikels besteht hauptsächlich darin, zu verhindern, dass sich die Flammen im Brandfall schnell durch das Oberlicht ausbreiten und auf die Wand des höheren Gebäudeteils übergreifen. Die Installation einer automatischen Sprinkleranlage oder eines festen Brandschutzfensters kann die Ausbreitung des Feuers wirksam verhindern.
6 Um die Ausbreitung eines Brandes über die vertikalen Abluftrohre (natürlich oder mechanisch) in Bad, Toilette und Küche von Villen aus Leichtstahl zu verhindern, sind an den Abluftrohren dieser Bereiche Rückflussverhinderer oder Brandschutzventile anzubringen. Da die normale Betriebstemperatur der Küchenabluft höher ist, beeinflusst die Einstellung des Brandschutzventils auf 70 Grad Celsius den normalen Betrieb der Küchenabluft. Je nach Betriebsbedarf und der üblichen Küchentemperatur zum Zeitpunkt des Brandausbruchs sollte die Verbindung des Küchenrohrverteilers und des vertikalen Abluftkanals mit dem Brandschutzventil auf 150 Grad Celsius eingestellt werden.
7. Wenn Rohrleitungen, wie z. B. Wasserleitungen, in Villen aus Leichtstahlkonstruktionen aufgrund von Einschränkungen durch die Wände zwischen Wohneinheiten und Wohnwänden geführt werden müssen, müssen die Risse um die Rohrleitungen mit nicht brennbaren Materialien wie Zementmörtel oder feuerfesten Materialien gefüllt werden. Bei Rohren aus Kunststoff und anderen Materialien, die bei hohen Temperaturen oder Flammen schrumpfen, sich verformen oder abbrennen, sind Maßnahmen zur Abdichtung dieser Rohre im Brandfall zu ergreifen, z. B. durch den Einbau eines feuerfesten Wärmeausdehnungsrings, um das Eindringen von Feuer und Rauch durch den feuerfesten Rohrkörper zu reduzieren.
8 Da die Bewohner der Wohnung wahrscheinlich schlafen, ist eine Feuermeldeanlage installiert, die im Brandfall rechtzeitig Alarm schlägt und so günstige Bedingungen für die sichere Flucht der Bewohner schafft.
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